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Alkohol und Fahrradfahren – ein Thema, das bislang viele Verkehrsteilnehmer eher lässig gesehen haben. Doch aktuell steht in Deutschland eine bedeutende Änderung im Raum: Der bisherige Grenzwert von 1,6 Promille soll deutlich gesenkt werden. Was genau geplant ist, welche Hintergründe und Folgen das hat und was das für eine mögliche MPU-Notwendigkeit bedeutet, erfährst du hier kompakt und verständlich für deinen MPU-Blog.
📉 Der aktuelle Stand: 1,6 ‰ – eine hohe Hürde
Nach der aktuellen Rechtslage gilt in Deutschland ein Fahrrad erst als absolut fahruntüchtig, wenn der Blutalkoholwert 1,6 Promille oder mehr beträgt. Ab diesem Wert macht sich ein Radfahrer nach § 316 des Strafgesetzbuches strafbar, was in der Praxis zum Beispiel Geldstrafen, Punkte, Führerscheinentzug und – relevant für deinen MPU-Blog – eine MPU nach Alkoholauffälligkeit nach sich ziehen kann.